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DSGVO
Datenschutzerklärung
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der GVI Gera. Eine Nutzung der Internetseiten der GVI Gera ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die GVI Gera geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die GVI Gera hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der GVI Gera beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
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b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
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c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
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d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
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e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
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f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
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g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
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h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
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i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
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j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
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k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
GVI Gera
Enzianstr.1
07545 Gera
D
Tel.: 0365 55295944
E-Mail: post@gvi-gera.de
Website: www.gvi-gera.de
3. Cookies
Die Internetseiten der GVI Gera verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann die GVI Gera den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der GVI Gera erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die GVI Gera keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die GVI Gera daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite der GVI Gera enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
7. Rechte der betroffenen Person
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a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der GVI Gera gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der GVI Gera wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der GVI Gera öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die GVI Gera unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der GVI Gera wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
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e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der GVI Gera gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der GVI Gera wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
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f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der GVI Gera wenden.
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g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die GVI Gera verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die GVI Gera personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der GVI Gera der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die GVI Gera die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der GVI Gera zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der GVI Gera oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
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h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die GVI Gera angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
8. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
9. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
11. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Datenschutzbeauftragter tätig ist, in Kooperation mit den Datenschutz Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.
Welche privaten Unterlagen man wie lange aufbewahren sollte
Eine Privatperson erhält im Laufe der Zeit unzählige Dokumente – von Kaufquittungen, Kontoauszügen, Darlehens-, Miet- oder Arbeitsverträgen über Renten-, Kindergeld- und Steuerbescheide bis hin zu Versicherungspolicen und anderen Unterlagen.
Wer hier den Überblick behalten will, sollte regelmäßig die Papiere ordnen und dabei auch Unnötiges aussortieren. Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, was man wie lange aufbewahren sollte, um Probleme oder gar finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Warenrechnungen
Das fängt bereits bei einer einfachen Quittung über eine gekaufte Ware an. Wer nämlich einen Mangel an einer gekauften Ware feststellt, kann ohne einen vorhandenen Kaufbeleg nur schwer seine Ansprüche im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts oder auch der gegebenen Händler- oder Herstellergarantie durchsetzen.
Das Gewährleistungsrecht, das Verbraucher gemäß den §§ 437 ff. BGB bei Mängeln an einer neu gekauften Ware haben, besteht für bewegliche Güter wie Möbel oder Elektrogeräte in der Regel für mindestens bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Daher ist es sinnvoll, Kaufverträge und Rechnungen über gekaufte Waren mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren, um den Kaufzeitpunkt nachweisen zu können.
Hat der Händler oder Hersteller eine Garantie gegeben, sollten die Kaufunterlagen und die Garantieerklärung nicht nur mindestens zwei Jahre gemäß der Gewährleistung, sondern bis zum Ende der Garantiezeit aufgehoben werden.
Manche Hersteller oder Händler bieten für ihre Güter Garantien bis zu drei oder fünf Jahre nach dem Kauf. Bei wertvollen Gütern empfiehlt es sich sogar, den Kaufbeleg auf Dauer aufzubewahren, denn er kann als Nachweis des Warenwertes bei einem späteren Verkauf oder im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls nützlich sein.
Belege zu Handwerkerleistungen
Lässt eine Privatperson Arbeiten von einem Handwerker erledigen, so hat sie bei Mängeln ein Gewährleistungsrecht. Der Kunde kann bei Mängeln, die innerhalb von zwei Jahren nach Erledigung der Handwerkerleistung und deren Abnahme durch den Kunden auftreten und mit der Handwerkerarbeit im Zusammenhang stehen, eine Nachbesserung verlangen.
Bei Handwerkerleistungen rund um den Neubau, Umbau oder eine umfangreiche Reparatur an einem Gebäude besteht gemäß § 438 BGB sogar ein fünfjähriges Gewährleistungsrecht. Privatkunden sollten daher Handwerkerrechnungen, Zahlungsbelege sowie Kontoauszüge für Wartungsarbeiten oder Reparaturen an einer Immobilie oder einem Grundstück mindestens zwei und je nach Art und Umfang der Arbeiten sogar fünf Jahre aufbewahren.
Übrigens sind gemäß § 14b Absatz 1 UstG (Umsatzsteuergesetz) Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, diese Dokumente mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Handwerkerrechnungen ausgestellt wurden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Rechnungen im Zusammenhang mit dem Kauf, Bau oder der Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung wie Handwerker- und Baumaterialrechnungen dauerhaft aufzubewahren. Im Falle eines Verkaufs der Immobilie lässt sich damit deren Wert besser einschätzen. Sind Belege im Original auf Thermopapier gedruckt, sollte man sie zur Aufbewahrung auf ein normales Papier kopieren, da die Originale mit der Zeit unleserlich werden können.
Kontoauszüge und Mietverträge
Fast alle Alltagsgeschäfte, wie der Kauf von Haushaltsgegenständen, Möbeln oder Elektrogeräten durch Privatpersonen, unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist, wenn es darum geht, dass der Verkäufer den noch nicht gezahlten Kaufpreis einfordern kann.
Mit einem entsprechenden Kontoauszug kann der Käufer jedoch die Bezahlung der Kaufrechnung zweifelsfrei nachweisen. Im Übrigen kann auch das Finanzamt einen Kontobeleg für eine Ausgabe, die man steuerlich geltend gemacht hat, innerhalb von drei Jahren anfordern. Daher empfiehlt es sich, Kontoauszüge mindestens drei, besser vier Jahre zu behalten, denn grundsätzlich gelten Kontoauszüge über regelmäßige Zahlungen wie Miete oder Unterhalt sogar bis zu vier Jahre später noch als Beleg und sollten entsprechend lange verwahrt werden.
Bei Mietverhältnissen besteht in der Regel eine dreijährige Verjährungsfrist beispielsweise für Rückzahlungs-Forderungen oder Erteilung der Nebenkostenabrechnung seitens des Mieters sowie für Mietforderungen seitens des Vermieters.
Insofern ist es wichtig, nicht nur die Kontobelege mit den Mietzahlungen, sondern auch Mietverträge und -vertragsänderungen sowie Übergabeprotokolle und Nebenkostenabrechnungen mindestens drei Jahre lang aufzubewahren, und zwar auch nach einer Beendigung eines Mietvertrages.
Steuerunterlagen
Grundsätzlich ist es sinnvoll, alle Kaufbelege, Rechnungen und Zahlungsnachweise auf steuerliche Absetzbarkeit zu prüfen und eventuell für das Anfertigen der entsprechenden Steuererklärung aufzubewahren. Das gilt unter anderem auch für Prämiennachweise zu Versicherungsverträgen. Sinnvoll ist es zudem, Steuerbescheide und eingereichte Steuerunterlagen mindestens fünf, besser zehn Jahre aufzubewahren.
Die Steuerbescheide werden nämlich oft für die Beantragung staatlicher Hilfen – wie für Elterngeld oder Pflegegeldzahlungen –, und für die Beantragung eines Bankkredits als Einkommensnachweis verlangt.
Übrigens: Auch Privatpersonen mit einem jährlichen Einkommen von über 500.000 Euro, müssen gemäß § 147a AO Steuerunterlagen mindestens sechs Jahre aufbewahren. Ist ein Steuerbescheid nur vorläufig, was unter anderem im Bescheid selbst vermerkt ist, sollte dieser zudem mindestens so lange aufbewahrt werden, bis er endgültig rechtskräftig ist.
Grundsätzlich sollten Steuerunterlagen wenigstens so lange nicht entsorgt werden, bis die Einspruchsfrist für den jeweiligen Steuerbescheid abgelaufen ist. Da Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren nach Zugang der Steuererklärung für versehentlich falsche Angaben und innerhalb von zehn Jahren für Steuerbetrug belangt werden können, ist es sogar sinnvoll, die Steuerunterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Denn sie könnten eventuell als Nachweis für die eigene Unschuld dienen.
Dokumente, die nie weggeworfen werden sollten
Verträge über Spar- und Darlehen, Geldanlagen und Kredite sind über die gesamte Vertragslaufzeit aufzubewahren. So können mögliche vertragliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Versicherungspolicen sowie Mitteilungen über Vertragsänderungen. Sie sind mindestens bis zum Vertragsende, besser noch bis zu einem Jahr nach der Vertragsbeendigung zu verwahren, denn damit lässt sich nachweisen, dass ein Versicherungsschutz besteht oder bestand.
Urteile, Mahnbescheide und Prozessakten sind mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Bis zum Rentenalter, genauer gesagt bis der gesetzliche Rentenanspruch geklärt und bestätigt wurde, sind Arbeitsverträge, Gehaltsunterlagen sowie Nachweise über Rentenzeiten, Arbeitslosigkeit, Sozialversicherungs-Beiträge oder auch Ausbildungs- und Studienzeiten zu verwahren.
Denn sie könnten als Nachweis für rentenrelevante Versicherungszeiten wichtig werden. Einige Dokumente sollten niemals weggeworfen werden. Dazu zählen Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide, Arztberichte und -befunde, Impfpass, Schul-, Studien- und Arbeitszeugnisse, Führerschein sowie Kraftfahrzeugschein und -brief, aber auch Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie wie ein Notarvertrag.
Prinzipiell empfiehlt es sich, wichtige Unterlagen wie Zeugnisse, Heiratsurkunde und Versicherungspolicen in Kopie an einem externen Ort getrennt von den Originalen zu hinterlegen. So sind diese auch im Falle eines Brandes oder anderer Schäden als Nachweis verfügbar.
Ratgeber: Umzug und Versicherungen
Umzugsvorbereitungen sind aufwändig und zeitraubend. Sie müssen an tausend Dinge denken, die Sie vor, während und auch noch nach dem Umzug erledigen müssen. Bei einem Umzug ist neben logistischen Anforderungen auch an die Versicherungsverträge zu denken.
Ratgeber: Umzug in Eigenregie oder Spedition
Umzugsvorbereitungen sind aufwändig und zeitraubend. Sie müssen an tausend Dinge denken, die Sie vor, während und auch noch nach dem Umzug erledigen müssen. Mit unserem Umzugsratgeber können wir Ihnen die Arbeit zwar nicht abnehmen, aber hoffentlich hilfreiche Tipps geben.
Unsere Beratung zum Thema "Einkommensabsicherung"
Unter Lebensstandard verstehen wir die subjektive Vorstellung des Einzelnen darüber, was sein Leben ausmacht, welche Wünsche sich erfüllen und welche Ziele erreichen lassen.
Um diesen individuellen Lebensstandard auch bei Störfällen halten zu können, müssen die Einnahmen dauerhaft konstant bleiben.
Mit unserer Beratung zum Thema "Einkommensabsicherung" möchten wir Sie dabei unterstützen. Unser Ziel ist es, stehts eine auf den Kunden zugeschnittene, lebensbegleitende, rentable und zugleich flexible Konzeptlösung zu finden.
kostenloses E-Book zum Thema Pflegeversicherung
Die Grundpflege in der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet immer dann, wenn der Medizinische Dienst einer Krankenkasse den Patienten in eine Pflegestufe eingeordnet hat. Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist unter anderem, wie viel Zeit pflegende Angehörige in die tägliche Pflege investieren müssen. Der Zeitaufwand für die grundsätzliche Pflege sowie der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung sind von den Pflegekassen standardisiert worden. Dabei setzt sich die Grundpflege aus den Faktoren Körperpflege, Ernährung und Mobilität zusammen.
Mindestmaßnahmen für einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung
Diese Mindestmaßnahmen müssen gegeben sein, damit ein Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung gegeben ist. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen. Zum Gebiet der Körperpflege gehören das Duschen, Waschen oder Baden, das Zähneputzen sowie das Kämmen und Rasieren. Darüber hinaus fällt auch die Blasen- und Darmentleerung in diesen Bereich. Die Ernährung setzt sich zusammen aus der mundgerechten Zubereitung und Aufnahme der Nahrung, wozu unter Umständen auch die Fütterung gezählt wird. Unter Mobilität versteht man das ins Bett gehen, das Aufstehen und das Umbetten. Darüber hinaus fallen alle Wege von und zur Wohnung in diese Kategorie.
Grundsätzliche Pflege wird von den Angehörigen geleistet
Die Zeitfenster der grundsätzlichen Pflege beziehen sich auf die Leistungen der Angehörigen und nicht auf professionelles Fachpersonal. Um eine fachgerechte Pflege durch nahe Verwandte zu gewährleisten, gibt es entsprechende Pflegekurse. Diese werden in der Regel kostenlos von den Volkshochschulen angeboten. Eventuell anfallende Kosten tragen die zuständigen gesetzlichen Pflegekassen. Die Inhalte dieser Kurse sind unterschiedlich aufgebaut. So gibt es sowohl Unterrichtseinheiten, die sehr allgemein gehalten sind als auch spezielle Angebote für die Angehörigen von Demenzkranken.
Idyllisches Einfamilienhaus in Gera-Langenberg
Wir verkaufen ein idyllisch gelegenes Einfamilienhaus in ruhiger Lage am Rande von Gera. Mitten in einem Park ähnlichen Grundstück fügt sich das Gebäude ein.
Trotz der angenehm ruhigen Lage liegt diese liebenswerte Immobilie doch sehr zentral. Lebensmitteldiscounter, eine Haltestelle der Geraer Verkehrsbetriebe oder auch Gastronomie sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Der 1956 errichtete Bau sticht durch seine sehr durchdachte Innengestaltung hervor. Die ca. 120m² Wohnfläche sind auf 2 Etagen verteilt. Im Erdgeschoss befinden sich neben einer Küche mit Speisekammer, ein Esszimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer sowie ein Gäste WC. Im Dachgeschoß sind ein Schlafzimmer, Kinderzimmer und das Bad mit WC untergebracht. Der Außenbereich bietet neben PKW-Stellplätzen noch eine Doppelgarage sowie eine Einzelgarage mit Schuppen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
gut beraten
Als Versicherungsvermittler erfüllen wir eine wichtige und verantwortungsvolle sozialpolitische Aufgabe; hierbei stehen die finanzielle Sicherheit im Schadenfall und die Vorsorge unserer Kunden im Vordergrund. Daher ist die weitere Professionalisierung für die Beratung und Betreuung unserer Kunden, sowie die Vermittlung des richtigen Versicherungsschutzes unser Ziel.
Wie viel müssen Sie für Medikamente zuzahlen?
Vorsorgeuntersuchungen darf Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur in begrenztem Umfang übernehmen. Gerade durch Vorsorgeuntersuchungen lassen sich aber persönliche Gesundheitsrisiken früh erkennen, sodass spätere Krankheiten vermieden werden können. Auch bei vielen Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln müssen Sie aus eigener Tasche zuzahlen und im Ausland ist der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch nur lückenhaft. Nicht in allen Ländern zahlt die gesetzliche Krankenversicherung und Privathonorare werden ebenso wie der Rücktransport aus dem Ausland gar nicht ersetzt. Schützen Sie sich vor diesen Zuzahlungen – mit AmbulantBASISpur.
Die Leistungen im Überblick
- 100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsfrüherkennung, allgemeine Vorsorge) und reisemedizinische Schutzimpfungen bis max. 125 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren
- 100 % der Kosten für gesetzliche Zuzahlungen bis max. 125 EUR je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung) bis 8 Wochen Reisedauer einschl. Auslandsreiserücktransport
Es sind keine Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten!
Und hier die günstigen monatlichen Beiträge:
- 0 – 19 Jahre 2,49 €
- 20 – 34 Jahre 3,57 €
- 35 – 44 Jahre 4,97 €
- 45 – 54 Jahre 5,70 €
- 55 – 64 Jahre 6,27 €
- ab 65 Jahren 6,79 €
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Die Grundpflege in der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet immer dann, wenn der Medizinische Dienst einer Krankenkasse den Patienten in eine Pflegestufe eingeordnet hat. Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist unter anderem, wie viel Zeit pflegende Angehörige in die tägliche Pflege investieren müssen. Der Zeitaufwand für die grundsätzliche Pflege sowie der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung sind von den Pflegekassen standardisiert worden. Dabei setzt sich die Grundpflege aus den Faktoren Körperpflege, Ernährung und Mobilität zusammen.
Mindestmaßnahmen für einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung
Diese Mindestmaßnahmen müssen gegeben sein, damit ein Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung gegeben ist. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen. Zum Gebiet der Körperpflege gehören das Duschen, Waschen oder Baden, das Zähneputzen sowie das Kämmen und Rasieren. Darüber hinaus fällt auch die Blasen- und Darmentleerung in diesen Bereich. Die Ernährung setzt sich zusammen aus der mundgerechten Zubereitung und Aufnahme der Nahrung, wozu unter Umständen auch die Fütterung gezählt wird. Unter Mobilität versteht man das ins Bett gehen, das Aufstehen und das Umbetten. Darüber hinaus fallen alle Wege von und zur Wohnung in diese Kategorie.
Grundsätzliche Pflege wird von den Angehörigen geleistet
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Die Zeitfenster der grundsätzlichen Pflege beziehen sich auf die Leistungen der Angehörigen und nicht auf professionelles Fachpersonal. Um eine fachgerechte Pflege durch nahe Verwandte zu gewährleisten, gibt es entsprechende Pflegekurse. Diese werden in der Regel kostenlos von den Volkshochschulen angeboten. Eventuell anfallende Kosten tragen die zuständigen gesetzlichen Pflegekassen. Die Inhalte dieser Kurse sind unterschiedlich aufgebaut. So gibt es sowohl Unterrichtseinheiten, die sehr allgemein gehalten sind als auch spezielle Angebote für die Angehörigen von Demenzkranken.
Verabschiedung in den Ruhestand
Zum 01.08.2013 verabschieden wir unsere Mitarbeiterin Gisela Opitz nach über 15 Jahren Betriebszugehörigkeit in den Ruhestand.
Als Assistentin bearbeitete sie den Schriftverkehr und steuerte interne Betriebsabläufe.
Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute vor allem Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Ruhestand.
An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die Treue und gute Zusammenarbeit in unserem Team.
Pflege-Bahr, was Sie darüber wissen wollten
Geldanlage mit hoher Rendite
PflegeSchutz mit staatlicher Förderung
Die beruhigende Gewissheit vorgesorgt zu haben
Das neue Jahr ist bereits in vollem Gange und hält einige Neuerungen parat. Erfahren Sie, welche Vorteile die neue staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung PflegeBAHR für Sie bringt.
Allein in Deutschland werden bis zum Jahr 2050 rund 4 Millionen Pflegebedürftige erwartet. Die gesetzliche Pflegeversiche...rung reicht nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Deshalb hat der Staat nun gehandelt: Ab dem 1. Januar 2013 erhält jeder Versicherte ab 18 Jahren für eine staatlich anerkannte Pflegezusatzversicherung eine jährliche Förderung von 60 Euro. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und sichern Sie mit dem Fördertarif PflegeBAHR Ihren Lebensstandard ab.
Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.
Wir sind nun auch bei Facebook und Google+
Die Bedeutung sozialer Netzwerke hat in den letzten Jahren immer mehr dazugewonnen. Diese Entwicklung ist natürlich nicht an uns vorbeigegangen, so dass wir nun auch auf Facebook und Google+ vertreten sind.
In beiden sozialen Netzen werden die aktuellen Artikel erscheinen. Also nichts wie los, damit Sie keinerlei Neuigkeiten verpassen. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit alle News hier auf unserer Seite zu verfolgen.
Und wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, geben Sie uns doch ein like oder +1…
Weiter hoch hinaus
Auch der nächste Start mit dem Heißluftballon ging gut, nur wehte der Wind aus einer anderen Richtung. Diesmal ging es Richtung Gera und Ronneburg in den Abendhimmel.
Diesmal erfolgte die Landung nahe Kleinfalke auf einer Wiese. Alle Mitfahrer erwiesen sich als echte Ballonfahrer, die Freude auf die Fahrt stand ihnen schon beim Start ins Gesicht geschrieben. Es konnte ja auch nichts passieren, der Beziksschornsteinfeger Jens Meier aus Ronneburg war mit im Korb. Außerdem fuhren Dietmar Krebs, Holger Franz, Birgit Wittig sowie Gerlinde und Edgar Sörgel mit. Auch Sie wurden nach erfolgreicher Fahrt mit Feuer und Champagner getauft und in den Adelsstand erhoben.
Ballonfahrt – Hoch am Horizont
Am 11.06.2012 hatte Uwe Gäbler langjährige Gewerbekunden zu einer Ballonfahrt mit dem Signal-Iduna Ballon eingeladen. Früh gegen 7 Uhr war es dann soweit, nach dem gemeinsamen Aufbau hob der Heißluftballon vom Kraftsdorfer Sportplatz ab. Die Fahrt dauerte ca. 80 Minuten und endete in Waldeck im Saale-Holzland-Kreis.
Waren beim Start noch skeptische Gesichter zu sehen, waren diese nach der Landung verschwunden. Allen hat es sehr gut gefallen und die einhellige Meinung war, dass sollte wiederholt werden. Nach der Ballonfahrertaufe und Erhebung in den Adelsstand fuhr die fröhlich Runde wieder zum Ausgangspunkt zurück. An der Ballonfahrt nahmen der GF mit Ehefrau der Firma Stahl-und Metallbau Petzoldt, Heinfried und Monika Petzoldt, Inhaber der Firma Aquatherm, Torsten Bräuner, Inhaber des Fliesencenter Selingstädt, Bernd Wolf, Geschäftsführer der IM Montagen Gera, Andreas Fahner und der Tischler aus Hermsdorf Reinhard Gradl teil.